Optionen Steuerrechner
Berechnen Sie schnell und einfach Ihre Steuerlast auf Optionsgewinne in Deutschland – inklusive Abgeltungssteuer, Soli und Kirchensteuer.
Sparerpauschbetrag: 1.000,00 € (Ledig) / 2.000,00 € (Verheiratet)
Verlustverrechnung: Verluste aus Termingeschäften können seit 2025 unbegrenzt gegen alle Kapitalerträge verrechnet werden (JStG 2024).
Dieser Rechner gilt für Termingeschäfte (Optionen, Futures). Aktienverluste unterliegen ANDEREN Regeln (§20 Abs. 6 S. 4 EStG) und können nur gegen Aktiengewinne verrechnet werden.
Beispielszenarien
Eingabewährung
Einnahmen & Kosten
Ihre realisierten Gewinne aus dem Optionshandel
Transaktionskosten, die Ihre Steuerbasis reduzieren
Verluste
Realisierte Verluste im aktuellen Jahr
Persönliche Angaben
Ergebnisse werden automatisch berechnet
Diese Berechnung dient nur zu Informationszwecken und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre individuelle Situation.
Dieser Rechner gilt nur für Privatanleger (Abgeltungssteuer). Für Trading über GmbH, vermögensverwaltende GmbH oder bei Anwendung des Teileinkünfteverfahrens gelten andere Regeln. Bei gewerblichem Trading (häufige Trades, Fremdkapital) kann Gewerbesteuer anfallen.
Häufige Fragen zur Optionsbesteuerung
Wie hoch ist die Steuer auf Optionsgewinne in Deutschland?
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Wie funktioniert die Verlustverrechnung bei Optionen?
Muss ich Optionsgewinne in der Steuererklärung angeben?
Welche Dokumente brauche ich für die Steuererklärung?
Was ist der Unterschied zwischen Stillhalter und Käufer bei Optionen?
Warum gibt es kein Feld für die Steuerklasse?
Steuertipps für Optionshändler
Freistellungsauftrag nutzen
Richten Sie bei Ihrem Broker einen Freistellungsauftrag ein, um bis zu 1.000€ (2.000€ bei Verheirateten) steuerfrei zu erhalten.
Verluste dokumentieren
Führen Sie ein Trading-Tagebuch und dokumentieren Sie alle Verluste sorgfältig für die Verlustverrechnung in der Steuererklärung.
Timing beachten
Realisieren Sie Verluste noch im selben Jahr wie Gewinne, um die Verlustverrechnung optimal zu nutzen.
Steuerberater konsultieren
Bei komplexen Situationen oder hohen Summen lohnt sich die Beratung durch einen auf Kapitalanlagen spezialisierten Steuerberater.