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Optionen Steuerrechner

Berechnen Sie schnell und einfach Ihre Steuerlast auf Optionsgewinne in Deutschland – inklusive Abgeltungssteuer, Soli und Kirchensteuer.

Sparerpauschbetrag: 1.000,00 € (Ledig) / 2.000,00 € (Verheiratet)

Verlustverrechnung: Verluste aus Termingeschäften können seit 2025 unbegrenzt gegen alle Kapitalerträge verrechnet werden (JStG 2024).

Dieser Rechner gilt für Termingeschäfte (Optionen, Futures). Aktienverluste unterliegen ANDEREN Regeln (§20 Abs. 6 S. 4 EStG) und können nur gegen Aktiengewinne verrechnet werden.

Beispielszenarien

Eingabewährung

Einnahmen & Kosten

EUR

Ihre realisierten Gewinne aus dem Optionshandel

EUR

Transaktionskosten, die Ihre Steuerbasis reduzieren

Verluste

EUR

Realisierte Verluste im aktuellen Jahr

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Diese Berechnung dient nur zu Informationszwecken und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre individuelle Situation.

Dieser Rechner gilt nur für Privatanleger (Abgeltungssteuer). Für Trading über GmbH, vermögensverwaltende GmbH oder bei Anwendung des Teileinkünfteverfahrens gelten andere Regeln. Bei gewerblichem Trading (häufige Trades, Fremdkapital) kann Gewerbesteuer anfallen.

Häufige Fragen zur Optionsbesteuerung

Wie hoch ist die Steuer auf Optionsgewinne in Deutschland?

In Deutschland unterliegen Gewinne aus dem Optionshandel der Abgeltungssteuer von 25%. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5% der Steuer) und ggf. Kirchensteuer (8-9%). Der effektive Steuersatz liegt damit zwischen 26,375% und ca. 28%.

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000€ für Alleinstehende und 2.000€ für Verheiratete. Kapitalerträge bis zu diesem Betrag sind steuerfrei. Der Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, Optionsgewinne).

Wie funktioniert die Verlustverrechnung bei Optionen?

Seit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) wurde die bisherige Beschränkung der Verlustverrechnung für Termingeschäfte (§20 Abs. 6 S. 5 EStG) aufgehoben. Verluste aus Optionen und Futures können nun unbegrenzt gegen alle Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, andere Gewinne) verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste werden ins nächste Jahr vorgetragen. Wichtig: Aktienverluste unterliegen weiterhin eigenen Regeln (§20 Abs. 6 S. 4 EStG) und können nur gegen Aktiengewinne verrechnet werden.

Muss ich Optionsgewinne in der Steuererklärung angeben?

Wenn Ihre deutsche Bank die Steuern automatisch abführt (Abgeltungssteuer), müssen Sie die Gewinne nicht zwingend angeben. Bei ausländischen Brokern (z.B. Interactive Brokers, Tastyworks) ist eine Angabe in der Anlage KAP erforderlich, da keine automatische Steuerabführung erfolgt.

Welche Dokumente brauche ich für die Steuererklärung?

Sie benötigen: Jahressteuerbescheinigung Ihrer Bank/Broker, Übersicht aller Trades mit Kauf-/Verkaufspreisen, Nachweis über realisierte Verluste, und bei ausländischen Brokern einen Gewinn/Verlust-Bericht. Brokergebühren können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Was ist der Unterschied zwischen Stillhalter und Käufer bei Optionen?

Als Stillhalter (Verkäufer) erhalten Sie Prämien, die sofort als Einnahmen gelten. Als Käufer realisieren Sie Gewinne/Verluste erst beim Verkauf oder Verfall der Option. Beide unterliegen dem gleichen Steuersatz. Seit dem JStG 2024 können Verluste aus Termingeschäften unbegrenzt verrechnet werden.

Warum gibt es kein Feld für die Steuerklasse?

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer von 25% auf Kapitalerträge, die unabhängig von der persönlichen Steuerklasse erhoben wird. Die Steuerklasse (I bis VI) ist ausschließlich für die Lohn- und Einkommensteuer relevant. Da Optionsgewinne als Kapitalerträge der Abgeltungssteuer unterliegen, spielt die Steuerklasse keine Rolle – der Steuersatz ist für alle Steuerpflichtigen gleich.

Steuertipps für Optionshändler

Freistellungsauftrag nutzen

Richten Sie bei Ihrem Broker einen Freistellungsauftrag ein, um bis zu 1.000€ (2.000€ bei Verheirateten) steuerfrei zu erhalten.

Verluste dokumentieren

Führen Sie ein Trading-Tagebuch und dokumentieren Sie alle Verluste sorgfältig für die Verlustverrechnung in der Steuererklärung.

Timing beachten

Realisieren Sie Verluste noch im selben Jahr wie Gewinne, um die Verlustverrechnung optimal zu nutzen.

Steuerberater konsultieren

Bei komplexen Situationen oder hohen Summen lohnt sich die Beratung durch einen auf Kapitalanlagen spezialisierten Steuerberater.