Besteuerung von Optionen in Deutschland

Ein umfassender Leitfaden zur steuerlichen Behandlung von Optionsgewinnen in Deutschland.

Abgeltungsteuer

Gewinne aus Optionsgeschäften unterliegen der Abgeltungsteuer von 25% (plus Solidaritätszuschlag 5,5% und ggf. Kirchensteuer). Insgesamt ca. 26,375%.

Sparerpauschbetrag

Jeder Anleger hat einen Freibetrag von 1.000 € pro Jahr (2.000 € für Verheiratete). Gewinne bis zu dieser Höhe sind steuerfrei.

Verlustverrechnung

Verluste aus Optionsgeschäften können mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Verluste können ins Folgejahr vorgetragen werden.

Meldepflicht

Deutsche Broker führen die Steuer automatisch ab. Bei ausländischen Brokern müssen Gewinne in der Steuererklärung (Anlage KAP) angegeben werden.

Beispielrechnung

Gesamtgewinn aus Optionshandel5.000 €
Sparerpauschbetrag (abziehen)- 1.000 €
Steuerpflichtiger Gewinn4.000 €
Abgeltungsteuer (25%)1.000 €
Solidaritätszuschlag (5,5%)55 €
Gesamte Steuerlast1.055 €
Nettogewinn nach Steuern3.945 €

Bei einem Gewinn von 5.000 € (nach Abzug des Freibetrags von 1.000 €): 4.000 € × 26,375% = 1.055 € Steuerlast.

Steueroptimierung

Freistellungsauftrag nutzen

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Freistellungsauftrag bei Ihrem Broker eingerichtet haben. So werden Gewinne bis 1.000 € (2.000 € für Verheiratete) automatisch steuerfrei gestellt.

Verluste vortragen

Verluste aus dem Vorjahr können mit Gewinnen des aktuellen Jahres verrechnet werden. Stellen Sie einen Antrag beim Finanzamt, falls Ihr Broker die Verluste nicht automatisch vorgetragen hat.

Verlustverrechnung optimieren

Realisieren Sie Verluste noch im laufenden Jahr, um sie mit Gewinnen zu verrechnen. Das reduziert Ihre Steuerlast. Aber Vorsicht vor Wash-Sale-Regeln!

Mehrere Broker nutzen

Bei mehreren Brokern können Sie Ihren Freistellungsauftrag aufteilen (max. 1.000 € insgesamt). Deutsche Broker führen die Steuer automatisch ab, bei ausländischen müssen Sie selbst melden.

Wichtige Termine

31. Dezember

Letzter Tag für Verlustverrechnung im laufenden Jahr

31. Mai

Abgabefrist für Steuererklärung (ohne Steuerberater)

Jährlich

Broker verschickt Jahressteuerbescheinigung (bis Ende Februar)

Wichtiger Hinweis

Diese Informationen stellen keine Steuerberatung dar. Die steuerliche Behandlung kann je nach individueller Situation variieren.

Bei komplexen Situationen oder hohen Gewinnen empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters mit Expertise im Wertpapierhandel.